Besondere Lieferbedingungen für die Schweiz
Preisgestaltung für Lieferung:
Wenn Sie sich als Gast in unserem Shop aufhalten, ohne eingeloggt zu sein, werden Ihnen Preise einschließlich der deutschen Mehrwertsteuer angezeigt. Ihre Einkaufspreise für eine Lieferung in die Schweiz werden im Falle einer Bestellung um die Mehrwertsteuer reduziert.
Wenn Sie gleich die korrekten Schweiz-Preise erkennen wollen, dann sollten Sie sich zunächst als Kunde mit Ihren Daten und dem Lieferland "Schweiz" registrieren und sich anschließend zum Shop-Bummel einloggen.. In diesem Falle werden im Shop Preise angezeigt, die bereits um die Mehrwertsteuer reduziert sind. Stattdessen bezahlen Kunden aus der Schweiz die dortige Mehrwertsteuer an die Spedition, die in unserem Auftrag die Zollformalitäten abwickelt.
Die Lieferung in die Schweiz erfolgt frachtfrei. Wir übernehmen auch die Kosten für die Abwicklung der Schweizer Einfuhrverzollung und die Verpackung. Hierfür wird auf die Shoppreise ein Zuschlag von 12% (maximal Eur 200,-), mindestens aber Eur 49,- erhoben.
Bei einer Bestellung von Waren, die als "XL-Produkt" gekennzeichnet sind, berechnen wir zusätzlich den XL-Zuschlag in Höhe von Eur 14,95.
Von der Verzollungsspedition werden Sie eine Rechnung über die Mehrwertsteuer und einer geringen Abwicklungsgebühr erhalten.
Einfuhrbedingungen & Einfuhrgesuch:
Für welche Baumarten brauche ich eine Einfuhrbewilligung?
Eine Einfuhrbewilligung braucht es für forstlich wichtige Baumarten, die in der Verordnung über forstliches Vermehrungsgut aufgeführt sind. Folgende 11 Nadelholz- und 31 Laubholzarten sind bewilligungspflichtig.
Verordnung über forstliches Vermehrungsgut - Anhang 1, Waldbäume, deren Vermehrungsgut dieser Verordnung unterliegt
Ab welcher Einfuhrmenge braucht es eine Bewilligung?
Für Pflanzgut braucht es ab einer Menge von mehr als 200 Bäumen eine Bewilligung.
Wie ist das Vorgehen für den Import von forstlichem Vermehrungsgut?
Spätestens fünf Arbeitstage vor der geplanten Einfuhr muss beim BAFU (Bundesamt für Umwelt) ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Link zur BAFU
Das BAFU prüft das Gesuch und falls die Herkunft für den Anbau im Schweizer Wald als geeignet erscheint, wird die Einfuhrbewilligung erteilt. Sie ist ein halbes Jahr gültig und kann um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Die bewilligte Menge muss nicht vollständig ausgeschöpft werden. Nicht ausgeschöpfte Bewilligungen sind dem BAFU innerhalb 10 Tagen zu retournieren.
Fixtermine zur Auslieferung:
Gerne können Sie in der Bestellung einen Terminwunsch (Woche oder Tag) angeben, an dem wir Ihre Bestellung verschicken (!!!) sollen. Hierfür wird kein Aufpreis berechnet.
Eine taggenaue Lieferung in die Schweiz ist uns leider nicht möglich!
Abholung:
Schweizer Kunden mit Wohnort in der Nähe der deutschen Grenze können sich eine Bestellung gerne an eine Adresse auf der deutschen Grenz-Seite anliefern lassen, um die Ware selbst über die Grenze zu bringen. Auf diese Weise entfällt der Schweiz-Zuschlag und es gelten die normalen Shoppreise (einschließlich der Mehrwertsteuer). Bei Wieder-Vorlage unserer vom Zoll zur Ausfuhr bestätigten Rechnung, erstatten wir Ihnen die berechnete Mehrwertsteuer zurück.
Eine Zollabwicklung ist im Reiseverkehr erst bei Warenwerten ab Eur 1.000,- vorgeschrieben.
Da unser Betrieb nur eine gute Autostunde von Konstanz entfernt ist, empfiehlt sich bei größeren Bestellungen auch eine Abholung. Sie werden während des Bestellvorganges auf einen Abholwunsch befragt. Wenn Sie diese Abfrage positiv bestätigen, stimmen wir einen Abhol-Termin telefonisch mit Ihnen ab.
Zahlung:
Bei Auslandslieferungen ist die Vorauszahlung per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal obligatorisch. Eine Bearbeitung Ihrer Bestellung wird erst nach Zahlungseingang ausgelöst. Abholer bezahlen bei Abholung der Bestellung entweder in bar vor Ort oder vorab per Vorauszahlung per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal.
Verpackung:
Unser Verpackungsmaterial besteht grundsätzlich aus Einwegverpackungen. Es wird dem Besteller nicht zusätzlich berechnet und ist von diesem zu entsorgen.
Benachrichtigung:
Am Versendungstag erhalten Sie von uns eine Versandankündigung per E-Mail. Bei Bestellungen, welche mit Paketdienst versendet werden, erhalten Sie zusätzlich einen Link zur Sendungsverfolgung.
Sonstiges:
Das Transport-Risiko tragen wir. Sollte einmal etwas beschädigt sein, leisten wir kostenlosen Ersatz. Ihre gesamte Bestellung wird nach Möglichkeit in einer Sendung geliefert. Falls irgendwelche Umstände den Versand in mehreren Teilsendungen notwendig machen, tragen wir die Mehrkosten.
Versandpartner:
Die Lieferung Ihrer Bestellung erfolgt je nach Umfang Ihres Auftrags per Paketdienst (DPD) oder per Spedition binnen der in den Produktbeschreibungen jeweils aufgeführten Fristen. Unsere ausgewählten Versandpartner sichern kurze Paketlaufzeit zu. Des Weiteren sind unsere Pflanzen so verpackt, dass auch eine längere Lieferzeit diesen nicht schadet.
Lieferfristen:
Da viele unserer Lieferungen aus Forstpflanzen bestehen, versenden wir diese aus Gründen der Pflanzenfrische nur an den ersten vier Wochentagen (Montag bis Donnerstag). Damit wollen wir sicherstellen, dass keine Pflanzensendung möglicherweise über das Wochenende beim Paketdienst liegt und in einem unbefriedigenden Frischezustand bei Ihnen ankommen könnte.
Wenn Ihre Bestellung bis Mittwoch einer Woche 09°° Uhr bei uns eingegangen ist, dann erfolgt der Versand gesichert von Montag bis Donnerstag der Folgewoche. Trifft Ihre Bestellung erst danach ein, kann der Versand in der Regel leider erst in der 2. Folgewoche erfolgen.
Bitte bedenken Sie, dass Pflanzen nicht aus dem Lager-Regal kommen! Sie werden für jede Bestellung frisch bereitgestellt. Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Fristenregelung.
Bitte beachten Sie: Im Falle einer Vorauszahlung wird erst der Tag des Zahlungseinganges als Bestelltag angesetzt und die Auftragsbearbeitung ausgelöst. Die Lieferfrist kann sich dadurch verlängern.